Selbstverständniserklärung

RUNDER TISCH
FÜR ZIVILCOURAGE UND MENSCHENRECHTE,
GEGEN DISKRIMINIERUNG UND RECHTSEXTREMISMUS


Selbstverständnis

1.
Was ist der Runde Tisch?

Der Runde Tisch für Zivilcourage und Menschenrechte, gegen Diskriminierung und Rechtsextremismus in Ahrensburg ist ein offen strukturiertes Diskussions- und Aktionsforum deutscher und nichtdeutscher Bürgerinnen/Bürger, der demokratischen Parteien sowie von Organisationen, Arbeitskreisen und sonstigen Initiativen, die sich dafür einsetzen
– Intoleranz und Diskriminierungen sowohl gegenüber Menschen als auch Kulturen, Weltanschauungen oder politischen Meinungen auf der Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland frühzeitig und offen entgegen zu treten und
– Entwicklungen vorzubeugen, die die gesellschaftliche ethnische und kulturelle Integration aller hier lebenden Menschen unter Berücksichtigung der Verschiedenheit individueller, ethnischer, kultureller oder sozialer Lebenshintergründe in Frage stellen.
Die Grundlagen für die Arbeit des Runden Tischs bilden das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen.
Der Runde Tisch agiert überparteilich sowie weltanschaulich nicht gebunden.
Er kann für gesellschaftliche Fehlentwicklungen und Ungerechtigkeiten sowie mögliche Präventionsversäumnisse von Gesellschaft und Politik oder Verstöße gegen demokratische Prinzipien nicht verantwortlich gemacht werden und von außen nicht zu Aktivitäten verpflichtet oder zur Rechenschaft gezogen werden.
Entstanden ist der Runde Tisch Anfang des Jahres 2012 nachdem die Anzeichen für das Aufkeimen rechtsextremistischer Tendenzen auch im Kreis Stormarn sich mehrten.

2.
Ziele

  • Der Runde Tisch setzt sich dafür ein, dass basierend auf der individuellen Würde und Gleichheit aller Menschen die bestehenden Unterschiede anerkannt werden und jedem Menschen unabhängig vom individuellen, ethnischen, kulturellen, bildungsmäßigen oder sozialen Lebenshintergrund die Chance gegeben wird, seine Erfahrungen, sein Wissen und sein Können in vollem Umfang einzubringen und für sich selbst wie auch für seine Mitmenschen in allen Lebensbereichen nutzen zu können.
  • Das Engagement des Runden Tischs gilt insbesondere
    • der Stärkung des demokratischen Bewusstseins und Handelns sowie
    • der Anerkennung von Pluralität unter den Menschen und in der Gesellschaft
  • und es richtet sich gegen jede Form von Diskriminierung bzw. Ausgrenzung auf Grund von
    • individueller und ethnischer Herkunft,
    • kulturellen sowie religiösen Lebensformen,
    • Geschlecht und sexueller Orientierung, körperlicher oder geistiger Behinderung
  • Der Runde Tisch unterstützt das politische Handeln auf der Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und er engagiert sich gegen politische Ziele und Aktionen, die gegen dieses Grundgesetz in irgendeiner Weise verstoßen. In diesem Sinn wendet sich der Runde Tisch ganz besonders
    • gegen jede Form von Gewalt zur Durchsetzung von Zielen, die der Achtung vor der Freiheit und Würde jedes Menschen widersprechen und gegen Rassismus und öffentliche Abwertung von Denk-, Lebens- und Handlungsweisen anderer Menschen.
  • Außerdem pflegt der Runde Tisch aktiv die Kultur der Erinnerung an die Verbrechen der Nationalsozialisten, um die Opfer der NS-Herrschaft dem Vergessen zu entreißen und um die demokratische Wachsamkeit und Verantwortung der heute und künftig Lebenden zu schärfen.

3.
Arbeitsweise

Seine Ziele verfolgt der Runde Tisch durch

  • interne und öffentliche Informations- sowie Bildungsveranstaltungen,
  • öffentliche Aktionen aus gegebenen Anlässen oder mit präventiven Zielen.

Dabei können Kooperationen oder Vernetzungen mit anderen gleichgerichteten Initiativen wahr genommen werden.
Die Arbeit des Runden Tisches basiert auf Freiwilligkeit. Niemand kann zur Erfüllung bestimmter Aufgaben verpflichtet werden. Es können also nur Veranstaltungen oder Aktionen geplant werden bzw. stattfinden, deren Realisierung durch freiwillige Selbstverpflichtung gewährleistet ist.
Eigeninitiativen können nur nach Zustimmung durch das Plenum im Namen des Runden Tischs ergriffen werden.

4.
Struktur

Der Runde Tisch kennt keine förmliche Mitgliedschaft, sondern ist offen für alle interessierten Bürgerinnen/Bürger, Organisationen oder Initiativen, die die Ziele des Runden Tisches verfolgen wollen. Die Einladung zu den Gesprächen und Beratungen des Plenums erfolgt durch öffentliche Bekanntgabe.

4.1
Das Plenum

Das Plenum dient

  • Berichten über Ereignisse und Erfahrungen sowie
  • der Information und dem Gespräch über Themen, die die Arbeitsfelder und Ziele des Runden Tischs betreffen,
  • der Planung von Veranstaltungen und Aktionen, deren Organisation und Durchführung, der Berichterstattung über den Verlauf und das Ergebnis sowie der Aussprache darüber.

Die Tagesordnung für die Beratungen des Plenums soll diese drei Punkte entsprechend dem aktuellen Bedarf erfassen. Zu den Plenarberatungen wird von der Koordinierungsgruppe (4.3) bzw. deren Koordinator unter Vorschlag der Tagesordnung eingeladen.
Das Plenum ist in seiner jeweiligen Zusammensetzung beschlussfähig.
Die Themen und Ergebnisse der Beratungen des Plenums sind zu protokollieren.

4.2
Arbeitsgruppen

Das Plenum kann die Einrichtung von Arbeitsgruppen für bestimmte Aufgaben beschließen, wenn sich für die vorgeschlagene Arbeitsgruppe genügend Teilnehmer freiwillig zur Mitarbeit verpflichten. Der Runde Tisch kann nur Aufgaben wahr nehmen, für die es die konkrete Zusage von Mitwirkenden gibt.

4.3
Die Koordinierungsgruppe

Die Koordinierungsgruppe bereitet die Beratungen des Plenums thematisch vor und erstellt die Tagesordnung. Auch die Mitarbeit in der Koordinierungsgruppe ist freiwillig und die Gruppe in ihrer Zusammensetzung offen. Die Gruppe wählt einen Koordinator, der zur jeweils nächsten Besprechung der Gruppe sowie zum nächsten Plenum einlädt. Ebenso entscheidet die Gruppe, wer das jeweils nächste Plenum moderieren soll. Der Moderator des Plenums muss nicht Mitglied der Koordinierungsgruppe sein; eine Vorbesprechung zwischen Koordinator und Moderator vor dem Plenum ist jedoch wünschenswert.


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